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Stuttgarter Forderungen

Deutsche Alzheimer-Gesellschaft

Heute sind in Deutschland 800.000 Menschen demenzkrank - jeder 100.
Im Jahr 2005 werden es 1,2 Millionen sein - jeder 75. !

Stuttgarter Forderungen

anläßlich des 1. Deutschen Alzheimer Kongresses in Stuttgart 04.-06.09.1997
  1. Angehörigenberatung und Angehörigengruppen sind flächendeckend erforderlich. Jeder pflegende Angehörige muß in weniger als 20 km Entfernung ein Beratungsangebot vorfinden können.
  2. Die Arbeit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und der über 30 regionalen Alzheimer Gesellschaften mit mehreren tausend Mitgliedern ist stärker als bisher zu fördern.
  3. Wir benötigen regionale helplines als Notinformationssystem für akut beratungsbedürftige Angehörige. Zur Förderung des Austausches zwischen pflegenden Angehörigen sind Angehörigenbörsen einzurichten.
  4. Wir brauchen mehr Einrichtungen zur möglichst frühen Diagnostik von Demenzerkrankungen (Memory Kliniken, Gedächtnissprechstunden).
  5. Wir brauchen Einrichtungen, die demenzbezogenes Wissen als Serviceleistung für alle Institutionen und Dienste mit Alzheimerkranken zur Verfügung stellen (Teilaufgabe von Gerontopsychiatrischen Zentren = GZs).
  6. Alzheimer Zentren sind mehrgliedrige, gestufte Einrichtungen mit milieutherapeutischen Stationen für verhaltensgestörte Demenzkranke, mit Wohngruppe, Tagespflege, ambulantem Dienst und Angehörigenberatung. Sie müssen dringend in größerer Zahl geschaffen werden.
  7. Außerdem brauchen wir betreute Wohngemeinschaften mit familiärem Milieu für je 5 - 7 leicht -bis mittelgradig Demenzkranke.
  8. Besonders große Chancen liegen in der Kooperation von Professionellen und Ehrenamtlichen. Förderungswürdig sind z.B. Betreuungsgruppen (stundenweise Zusammenkünfte von Demenzkranken, Angehörigen oder ehrenamtlichen Betreuern sowie je einer Fachkraft), wie sie zahlreich in Baden-Württemberg entstanden sind. Gerade dieses Angebot sollte dringend ausgeweitet werden.
  9. Sämtliche in der Versorgung alter Menschen engagierten Berufe müssen erheblich mehr demenzbezogenes Wissen in ihren Ausbildungsgängen verankern.
  10. Insbesondere ist die demenzbezogene Kompetenz bei den medizinischen Diensten der Krankenkassen weiter zu verbessern. Dies gilt ebenso für den Bereich der Haus- und Allgemeinärzte.
  11. Demenzkranke können nicht berichten, wie zuverlässig und sorgfältig ihre Pflege und Betreuung durchgeführt werden (im Gegensatz zu allen anderen schwer Pflegebedürftigen mit funktionierendem Gedächtnis). Deshalb muß die Qualitätssicherung der Pflege- und Betreuungsleistungen für Demenzkranke einen hohen Rang erhalten.
  12. Etwa 20o/o der schwerer Demenzkranken haben ausgeprägte Verhaltensstörungen. Der für diese Gruppe erforderliche milieutherapeutische Aufwand ist mit den Beträgen der Pflegeversicherung (Stufe III) nicht zu finanzieren; vielmehr sind für jeden dieser Kranken monatlich DM 1.000,-- zusätzlich erforderlich. Der so entstehende Gesamtbetrag für diese etwa 40.000 besonders Kranken beliefe sich im stationären Bereich auf eine halbe Milliarde jährlich (bei ca. 30 Milliarden Gesamtausgaben für Altenpflege).
  13. Die Alzheimerforschung muß in Deutschland endlich in größerem Umfang öffentlich gefördert werden. Dies betrifft ganz besonders die bisher stark vernachlässigte Versorgungsforschung.

Deutsche Alzheimer Gesellschaft
Kantstraße 152
10623 Berlin


 

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