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Das Sterben der Alzheimerkranken
...und seine Begleitung im Altenheim.

"Die Hauptängste der Sterbenden, Angst vor Schmerzen und vor dem Alleingelassen werden im Sterben, sind auch die Hauptängste der Angehörigen." (Wilkening, Altenheim, 1998 S.28).

Das Sterben der Erkrankten sollte also zum Nutzen des Sterbenden selbst, als auch für Angehörige und Mitarbeiter einer Einrichtung thematisiert werden - und dies möglichst bereits bei oder kurz nach der Aufnahme in eine Einrichtung. Mit der Enttabuisierung des Themas Sterben können individuelle Wünsche des Erkrankten, aber auch der Angehörigen zur Sprache gebracht werden, die in der letzten Phase des Lebens berücksichtigt werden müssen.
Die Bedingungen einen sterbenden Alzheimerkranken zu begleiten sind erschwert, es bedarf einer speziellen Form der Begleitung die von Empathie geprägt ist. Zu den wichtigen Voraussetzungen gehören aber auch die heiminterne Umsetzung von Hospizkonzepten, die Schaffung von entsprechenden räumlichen Bedingungen und eine dem gerecht werden könnende personelle Konzeption.

Meist wird die Sterbebegleitung in Heimen - wenn überhaupt- von Pflegekräften mit-geleistet, die dies häufig als Mehrarbeit übernehmen, und bspw. nach dem Dienst länger bleiben. Häufig findet auch überhaupt keine adäquate Begleitung Sterbender statt - der zuständige Nachtpfleger/die Nachtpflegerin bekommt die Anweisung, beim Sterbenden "häufiger hereinzusehen".
"Eine Hospizversorgung dieser Patienten, die nicht auf eine Maximierung der Überlebenszeit....angelegt ist, sondern ......auf das Wohlbefinden des Patienten zielt, mag der angemessene Weg sein.". (Aulbert, 1997 S.422).
Die Grundsätze der Hospizarbeit sind (vgl. Innviertel): 1. Der Kranke ist der Lehrer; 2. Leben können bis zuletzt; 3. Keine aktive Sterbehilfe; 4. Einbeziehung von Angehörigen; 5. Trauerbegleitung; 6. Schmerztherapie; 7. Sterben als natürlicher Vorgang; 8. Wahrhaftigkeit; 9. Respekt vor jeder Überzeugung; 10. Interdisziplinäre Teamarbeit.

Das Wissen Pflegender um Phasenmodelle Sterbender, oder die Möglichkeit mit Sterbenden über deren bevorstehenden Tod zu sprechen, ist bei Alzheimerkranken nur begrenzt anwendbar, denn zu meist ist der Kranke bereits vor seinem biologischen Tod den sozialen gestorben. (Vgl. Aulbert, 1997, S. 420 und Lehr, 1996, S.385).
Konkret bedeutet dies für einen Alzheimerkranken häufig ein Nichtwissen um das eigene Sterben auf der sozialen und kommunikativen Ebene.
Durch die mangelnde Bereitstellung finanzieller Mittel im Bereich der Sterbebegleitung und sozialen Betreuung in Seniorenheimen, stellt sich Politik und Gesellschaft zunehmend die Frage nach Ihrer Humanität. Sterben gehört zum Leben und eine letzte, möglichst würdevolle Lebensphase die der Sterbende im Rahmen seiner Möglichkeiten mitgestalten kann statt einem stillen und einsamen Verlöschen in Isolierzimmern oder Bädern und einer im Vordergrund stehenden körperlichen Versorgung muss Ziel einer humanen Gesellschaft, die würdevoll mit Ihren Alten umgeht, sein.
Das ethische Dilemma in dem sich Pflegende und Angehörige befinden, wenn Sie einerseits Fürsprecher Ihrer Alten, andererseits verpflichtet sind, sich Arztentscheidungen unterzuordnen wird auch nicht durch legitimiertes Töten auf Verlangen, aktive Sterbehilfe, gelöst. Sterben muss individuell erleb- und gestaltbar, würdevoll und schmerzfrei am Ende eines langen Lebens möglich werden - ob im Kreis der Familie, oder in den Einrichtungen der Altenhilfe.
In diesem Sinne zum Schluss ein Zitat von Franco Rest: "Tod ist kein Misserfolg der Therapie.".

Beitrag von Jochen Gust

 


 

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