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Sozialwahlen 1999: Antwort der KKH-Versichertengemeinschaft e. V.

KKH-Versichertengemeinschaft e. V. * Birkenstr. * 90537 Feucht
freie und unabhängige Gemeinschaft von Mitgliedern, Versicherten und Rentnern der Kaufmännischen Krankenkasse-KKH

Alzheimer Forum
z. H. Herrn Jochen Wagner
Doberaner Straße 9

14199 Berlin

29.03.1999

Sozialwahlen 1999
Ihr Schreiben vom 04.03.1999

Sehr geehrter Herr Wagner,

besten Dank für Ihre Anfrage vom 04.03.1999.

Gerne informiere ich Sie hinsichtlich der Versorgung Demenzkranker über das Konzept der KKH-Versichertengemeinschaft e. V. bei den diesjährigen Sozialwahlen.

Wie Sie sicher wissen, sind im Bereich der Pflegeversicherung die Rahmenbedingungen und der Leistungsumfang durch den Gesetzgeber für alle Pflegekassen verbindlich festgelegt. Ist Pflegebedürftigkeit eingetreten, stellt zusätzlich die Pflegekasse bei der KKH Leistungen bereit.

Vor allem die Personengruppe der schwerstdementiell erkrankten älteren Menschen ist in hohem Maße auf Betreuung angewiesen, zumal dann, wenn neben einem ausgeprägten Bewegungsdrang gleichzeitig auch starke Verhaltensstörungen vorliegen. In diesen Fällen werden individuelle, zusätzliche Betreuungsmaßnahmen notwendig, die das Pflegeversicherungsgesetz in seiner jetzigen Ausgestaltung mit Gewichtung auf die grundpflegerischen Verrichtungen nicht hinreichend berücksichtigt.

Die KKH-Versichertengemeinschaft e. V. begrüßt und unterstützt daher jeden sinnvollen gesetzgeberischen Ansatz, der besonderen Lebens- und Betreuungssituation von Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen besser als bisher Rechnung zu tragen.

Wir treten dafür ein, das Pflegeversicherungsgesetz und die auf ihm basierenden Richtlinien dahingehend zu ändern, die soziale Betreuung und Beaufsichtigung Demenzkranker als berücksichtigungsfähige Verrichtungen anzuerkennen, um den Betroffenen und ihren pflegenden Angehörigen den Zugang zu den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zu erleichtern. Die Gesetzesinitiative Bayerns, Baden-Württembergs und Sachsens weist hierzu in die richtige Richtung.

Die KKH-Versichertengemeinschaft e. V. fordert, die Bemühungen vollstationärer Pflegeeinrichtungen, neben einzelfallbezogenen Maßnahmen auch psychosoziale und milieutherapeutische Gruppenangebote vorzuhalten, in deren Mittelpunkt die Unterstützung des Sicherheitsbedürfnisses Demenzkranker steht, durch Bereitstellung von Leistungen zu unterstützen.

Im Rahmen der Krankenbehandlung gilt es, eine Verbesserung der Lebensqualität der Patienten - und Angehörigen - zu erreichen sowie die Pflegebedürftigkeit zu vermindern bzw. hinauszuzögern.

Neben der erforderlichen Arzneimitteltherapie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzende Maßnahmen, wie z. B.

angeboten.

Im Rahmen der Behandlung Demenzkranker erhalten die stationären Rehabilitationsmaßnahmen eine wichtige Schlüsselfunktion. Deshalb achtet die KKH bei der Auswahl solcher Reha-Einrichtungen sehr darauf, daß sich diese auf die besonderen Umstände und Anforderungen des genannten Patientenkreises spezialisiert haben. Dadurch ist eine dem Krankheitsbild gerechte Behandlung sichergestellt.

Die Durchführung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme hat zum Ziel, das effiziente Verhalten des Erkrankten länger zu erhalten und störende Faktoren weitestgehend zu vermeiden. Als wesentlichster Faktor ist hier zu beachten, daß durch die Behandlung das Selbstverständnis des Patienten gestärkt wird.

Die KKH-Versichertengemeinschaft e. V. wird auch weiterhin dafür eintreten, daß die Behandlung Demenzkranker in entsprechenden stationären Rehabilitationseinrichtungen in ausreichendem Maße sichergestellt ist.

Ich hoffe, daß ich Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Klaus Balzer


 

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