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Sozialwahlen 1999
Antwort der DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.

DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. * Am Schlagsberg 25 * 57258 Freudenberg

Herrn Jochen Wagner
Alzheimer Angehörigen-Initiative e. V.
Brunnenstraße 5

10119 Berlin

23.04.1999

Sehr geehrter Herr Wagner,

für Ihre E-Mail vom 13.04.99 danken wir Ihnen, da wir diese auch als Interesse an unserer Arbeit in der DAK-Selbstverwaltung werten.

Bezüglich der von Ihnen angesprochenen allgemeinen sozialpolitischen Thematik fügen wir Ihnen Informationsmaterial bei, dem Sie auch die Positionen unserer Mitgliedergemeinschaft zur zukünftigen Ausgestaltung des Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland entnehmen können.

In Ihrer E-Mail haben Sie ein ganz spezielles Thema der Krankenversicherung angesprochen.

Wir sehen den Pflege-Notstand bei über 400 000 Arbeitslosen nicht, wenn die finanziellen Voraussetzungen zur Pflege gegeben sind.

Aus der anliegenden Entschließung des Verwaltungsrates vom 22.04.1999 geht hervor, wie wir eine Versorgung der von diesem Krankheitsbild (Demenz) betroffenen Mitglieder erreichen wollen.

Sehr geehrter Herr Wagner, wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Arbeit in der Selbstverwaltung durch Ihr Kreuz (X) auf dem Wahlzettel und durch die Verteilung des beiliegenden Informationsmaterials unterstützen könnten. Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Walter Hoof


Anlage zur Beschlußniederschrift

DAK Pflegekasse

AGS-VR
14.04.1999
TOP II / 6

Entschließung zur Qualität und Qualitätssicherung in der Pflegeversicherung

(Stand: i.d. am 14.04.1999 abgestimmten Fassung)

Präambel

Der Verwaltungsrat der Deutschen Angestellten-Krankenkasse sieht im Interesse der Versicherten in den Pflegekassen die Notwendigkeit, die Situation der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen weiter zu verbessern. Daher werden Reformbestrebungen des Bundes und der Länder zur Verbesserung der Situation der Anspruchsberechtigten in der gesetzlichen Pflegeversicherung unterstützt. Den Versicherten muß aber als ehrliche Information übermittelt werden, daß die Pflegeversicherung auch zukünftig nicht alle wünschenswerten Leistungen erbringen kann, sondern in erster Linie Hilfestellung in der besonders schwierigen Lebenssituation von Pflegebedürftigen leistet.

Der Verwaltungsrat unterstützt im Rahmen seiner Leitlinienkompetenz für die Politik der DAK-Pflegekasse mit seiner Entschließung das Bestreben, die Qualität und die Qualitätssicherung in der Pflegekasse als eine der Säulen der sozialen Absicherung in der Bundesrepublik Deutschland weiterzuentwickeln.

Entschließung

Der Verwaltungsrat der DAK-Pflegekasse

Begründung

Zur Zeit erhalten rund 113.000 Pflegebedürftige Leistungen der DAK-Pflegekasse, davon ca. 33.000 Versicherte eine Leistung der vollstationären Pflege. Am1. Januar 1999 hatten aus dem Kreis der Pflegebedürftigen in der DAK 33.114 Personen noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet. Der Verwaltungsrat faßt seine Entschließung unter ausdrücklicher positiver Anerkennung der bereits auf Bundesebene vereinbarten Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung in der sozialen Pflegeversicherung. Mit diesen Grundsätzen ist ein Qualitätsleitfaden entwickelt worden, um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Durchführung von Qualitätsprüfungen zu fordern.

Diesen Qualitätsleitfaden gilt es, immer den aktuellen Anforderungen anzupassen und in Teilen im Interesse der Pflegebedürftigen ständig zu prüfen. Nach Feststellung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist trotz der erkennbaren Bemühungen der Pflegeeinrichtungen der erreichte Qualitätsstand noch nicht in allen Bereichen zufriedenstellend. Zielsetzung des Verwaltungsrates der DAK ist die Weiterentwicklung der Qualität und Qualitätssicherung durch alle an der sozialen Pflegeversicherung Beteiligten im Interesse der mehr als 8 Millioneri DAKVersicherten voranzubringen. Die Verwaltungsräte und insbesondere die Vorstände der gesetzlichen Pflegekassen stehen hier in einer besonderen Verantwortung.

Beschlußempfehlung

Der AGS-VR beschließt einstimmig, dem Verwaltungsrat zu empfehlen, die Entschließung zur Qualität und Qualitätssicherung in der Pflegeversicherung in der vom Ausschuß am 14.04.1999 beschlossenen Fassung zu verabschieden.

Geschäftsstelle des Verwaltungsrates
14.04.1999


 

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