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Sozialwahlen 1999
Antwort der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft

DEUTSCHE ANGESTELLTEN-GEWERKSCHAFT
Bundesvorstand
Ressort Sozialpolitik
Ref. Krankenversicherung

DAG * Postfach 301230 * 20305 Hamburg

Herrn
Jochen Wagner
Doberaner Straße 9

14199 Berlin
 
Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom
05.03.99
Unsere Zeichen
g-ste
Telefon
040/3 4915-405
Fax
-409
Datum
12.04.1999

Versorgung Demenzkranker

Sehr geehrter Herr Wagner,

über die Kaufmännische Krankenkasse erreichte uns vor einigen Tagen auf dem Postwege Ihre Internetanfrage.

Meine Kollegin Brigitte Dalibor, Spitzenkandidatin der Vorschlagsliste der DAG für die Wahl des Verwaltungsrates der kaufmännischen Krankenkasse, hat mich als zuständigen Referenten gebeten, Ihre Anfrage für die DAG zu beantworten.

Anzumerken ist, daß aus der Selbstverwaltung einer einzelnen Krankenkasse heraus Probleme des Leistungskataloges von Kranken- und Pflegeversicherung nicht gelöst werden können, gefragt ist der Gesetzgeber.

Defizite in der Versorgung Demenzkranker ergeben sich nach unserer Einschätzung in erster Linie dadurch, daß das 11. Buch des Sozialgesetzbuches "Soziale Pflegeversicherung" in den Begriffsbestimmungen zur Pflegebedürfigkeit und zu den Stufen der Pflegebedürftigkeit im Wesentlichen nur auf körperliche Beeinträchtigungen abstellt und Probleme der Demenz und Desorientierung letztlich unberücksichtigt läßt. Deswegen sind wir erfreut, daß die neue Bundesregierung und die sie tragenden Parteien ihre Bereitschaft erklärt haben, das SGB XI in dieser Hinsicht zu novellieren. Sollten Sie aus Ihrem Erfahrungsbereich Anregungen für konkrete Inhalte dieser vorgesehenen Gesetzesänderung haben, so wären wir dankbar, wenn Sie sie uns übermitteln, so daß zumindest eine Gleichbehandlung der Personen, die der Pflege wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bedürfen mit denen, deren Pflegebedürftigkeit aus der der körperlichen Krankheit oder Behinderung resultiert, hergestellt wird.

In wieweit darüber hinaus die Leistungen dieses - als Zuschußgesetz konzipierten und mit für den Versicherungsfall unzureichenden - Gesetzes verbessert werden müssen, sollte im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens geprüft werden.

Ich erlaube mir, diesem Schreiben noch einiges an Informationsmaterial der DAG zu den Sozialwahlen zur Verfügung zu stellen und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen
Klaus Growitsch


 

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